Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat weiterhin Auswirkungen auf vielfältige Lebensbereiche und stellt Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen führen zu drastischen wirtschaftlichen Einbußen. Es gibt Hilfen von Bund und Land. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Meckenheim steht den Unternehmen in dieser schwierigen Situation gerne zur Seite.
Auf den Internetseiten der IHK Bonn/Rhein-Sieg und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags werden wesentliche Fragen für Unternehmen beantwortet und Hilfestellungen angeboten.
Aktuelle Informationen
Im Internet finden Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus. Zu empfehlen sind die Risikobewertungen des Auswärtigen Amts (China, Italien, letzte Aktualisierungen allgemein), der WHO, des European Center for Disease Prevention and Control und des Robert-Koch-Instituts (RKI). Empfehlungen zu Vorsichtsmaßnahmen enthält ein Merkblatt, das auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht ist.
Informationen gibt es auch auf der Seite der Landesregierung NRW, des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Meckenheim.
Finanzielle Hilfen
Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, um die Krise gut zu überstehen.
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Liquiditätsengpässen auf Fördermöglichkeiten des Landes NRW und des Bundes zurückgegriffen werden.
Die entsprechende Hotline der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Unternehmen in NRW, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind, können sich durch das Service-Center der NRW.BANK unter 0211 91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten beraten lassen.
Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten sowie den Kontakt zur Hausbank zu suchen.
Weitere Informationen sind auch über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums erhältlich.
Es wurden zwei Hotlines des Bundes für Unternehmen eingerichtet:
- Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): 030 18 615 6187 (Mo – Fr 9 bis 17 Uhr)
- Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18 615 8000 (Mo – Do 9 bis 16 Uhr)
Arbeitsrecht und Kurzarbeit
Grundsätzlich gelten bei Erkrankung eines Mitarbeiters wegen des Coronavirus die üblichen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Diese Regelungen gelten auch, wenn der Mitarbeiterunter Quarantäne im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestellt wird.
Steht ein Mitarbeiter unter Quarantäne haben Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf Homepage des LVR Rheinland.
- Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: 0221 809 5444
Die Schließung von Schulen und Kitas begründet keinem Anspruch auf vergütete Freistellung von der Arbeitsverpflichtung. Unternehmen können aber familienfreundliche Regelungen ermöglichen.
Eine erhöhte Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin begründet grundsätzlich kein Recht zur Arbeitsverweigerung. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber jedoch in Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein Homeoffice anzubieten oder den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen.
Wenn eine große Zahl von Arbeitnehmern erkrankt, Auftrags- oder Lieferengpässe eintreten und deshalb der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann, können Unternehmen gegebenenfalls Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen. Zunächst muss ein Unternehmen aber alle anderen Wege nutzen, um Kurzarbeit zu vermeiden (z.B. Urlaub, Homeoffice, etc.).
Hinweise und Antragsformulare zum Thema Kurzarbeit finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.
Die IHK Bonn-Rhein-Sieg berät Unternehmen auch bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt grundsätzlich die Einhaltung der Hygieneregeln, die auch für den Schutz vor der Grippe gelten:
- Händeschütteln vermeiden
- Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Im Krankheitsfall Abstand halten
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Die jeweils für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft bietet Aushänge für Hygieneinfos an. Eine Liste von Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU).
Eine weitere Möglichkeit ist, je nach den betrieblichen Möglichkeiten das Arbeiten im Home-Office zu ermöglichen. Anstelle von Dienstreisen können womöglich auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden.
Darüber hinaus hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Handbuch „Betriebliche Pandemieplanung“ für das Influenza-Virus veröffentlicht. Die wichtigsten Checklisten dazu gibt es beim DIHK.
Auch unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen immer empfehlenswert, für den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einen „Notfallkoffer“ zu packen, der etwa mit Vollmachten, einem Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen ist.
Weitere Informationen dazu auf der Seite der IHK Bonn-Rhein-Sieg.
Ansprechpartner
Stadt Meckenheim
Stabstelle Wirtschaftsförderung
Dirk Schwindenhammer
T 02225 917 216
M dirk.schwindenhammer@meckenheim.de